Dieses Mal tagte die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg in Meiderich; Foto: privat
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15. Tagung der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Duisburg vom 11. / 12. November 2011
11. / 12. November 2011 - Meiderich - Jahresbericht des Superintendenten - Predigt Synodalgottesdienst hier als PDF-Download
Offen und flexibel die Zukunft gestalten
Duisburger Kirchenparlament tagte in Meiderich
Montag, 14. November 2011
Mit einer eindrucksvollen Erinnerung an die Wurzeln der presbyterial-synodalen Ordnung führte Presbyter Jörg Hoffmann in das Hauptthema der Tagung der Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg am letzten Wochenende in Meiderich ein: Vor 400 Jahren standen die reformierten Gemeinden am Niederrhein vor der Herausforderung, den Pfarrdienst für jede Kirche zu sichern, wenn nötig auch mit Beistand benachbarter Gemeinden; wenn eine Gemeinde keinen Schulmeister für die Jugend stellen konnte, dann taten sie sich mit zwei, drei Gemeinden zusammen. Die Gemeinden befanden sich in stetigem Wachstum. Heute sind die Vorzeichen andere: zurückgehende Mitgliederzahlen und immer geringer werdende finanzielle Spielräume. Aber wie auch vor 400 Jahren verlangen die erkennbaren Veränderungsprozesse in der evangelischen Kirche in Duisburg Reaktionen: Bezirks- oder Gemeindegrenzen werden verändert; es kommt zur Aufgabe von Kirchen oder Gemeindehäuser und zum Abbau von Stellen. Deswegen werde gerade heute die 1610 bewiesene dynamische Offenheit und innerlich freie Flexibilität der Gemeinden benötigt, um die Anforderungen unserer Zeit bestehen zu können. So auch bei der Umsetzung des Konzepts für die Zukunft des evangelischen Kirchenkreises Duisburg: Das zur Abstimmung gestellte Vorschlagspapier, das Mitglieder aus Gemeinden, Einrichtungen und Diensten mithilfe einer externen Moderation erarbeitet hatten, wurde von der Frage geleitet: „Wie kann die kirchliche Arbeit innerhalb des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg 2015 so gestaltet werden, dass sie zukunftsfähig die zentralen Aufgaben flächendeckend erfüllen kann?“ Mit „zentralen Aufgaben“ sind Arbeitsfelder wie Seelsorge, Diakonie, missionarischer Dienst, Kirchenmusik, christliche Erziehung und Bildung gemeint. Die Beschlussanträge fanden die Zustimmung der mehr als 100 stimmberechtigten Synodalen. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden sowie berufene Mitglieder beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die Vorschläge erarbeiten soll, wie sich Gemeinden besser untereinander vernetzten können; diese Vernetzung kann von einer inhaltlichen Kooperation bis hin zur formalen Gründung von Gesamtgemeinden reichen. Zudem kann sich die Zusammenarbeit von Gemeinden unter Einbeziehung von Einrichtungen und Werken auf die Sicherung der Bereiche Pfarrdienst, hauptamtliche Mitarbeiterschaft und Gebäudebestand beziehen. Zudem beschloss die Synode, dass bis Ende dieses Jahres zwei weitere Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Eine soll sich mit dem Thema Zuwendung zu Kindern, Jugendlichen und jungen Familien als zentrale Aufgabe des Gemeindeaufbaus beschäftigen. Sie soll prüfen, wo die Angebote der evangelischen Kirche den Bedürfnissen und Erwartungen dieser Gruppen entsprechen, wo ergänzende neue Angebote oder Arbeitsfelder entwickelt werden müssen und welche personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Eine weitere Arbeitsgruppe soll die Kommunikation mit Mitgliedern, Kunden und Ansprechpartnern überprüfen, bisherige Maßnahmen zum Thema Taufe und Kircheneintritt auf den Prüfstand stellen und neue Ideen zur Mitgliederorientierung erarbeiten. Vorschläge und Ergebnisse der drei Arbeitsgruppen sollen auf den nächsten Tagungen der Synode präsentiert werden; das letzte Wort haben dann wieder die Abgeordneten des Kirchenparlaments mit ihrer Stimme.
Mit der Zustimmung der Synodalen kann nun auch eine Diakoniestiftung in Duisburg gegründet werden. Ihr Zweck ist die Förderung der diakonischen Aufgaben von Kirchenkreis, Gemeinden und diakonischen Trägern. Besonders unterstützt werden sollen Projekte und Einrichtungen zur Bekämpfung von Armut unter Minderjährige, präventive Maßnahmen und Projekte zur Vermeidung sozialer Notlagen und nicht oder nur geringfügig refinanzierte diakonische Projekte und Einrichtungen. Das Stiftungskapital von 800.000 Euro wird gedeckt über die Rücklagen des Diakonischen Werkes.
Auf der diesjährigen Herbsttagung votierten die Synodalen auch für den Zusammenschluss der Verwaltungen der Gemeindeämter Duisburg-Nord und Duisburg-Süd mit der Verwaltung des Kirchenkreises zu einem gemeinsamen Verwaltungsamt und stimmten der Satzung und dem vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel zu. Die Fusion erfolgt zum 1. Januar 2012 und soll mittel- und langfristig zu Kostenersparnissen führen; für die Haushaltsplanung 2012 konnte bereits eine Kostenverringerung von 125.000 Euro erreicht werden.
Mit einem Beschluss bittet die Kreissynode Duisburg die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), bei der Kirchenleitung und dem Diakonischen Werk Rheinland Westfalen Lippe als Vergabeinstitution darauf einzuwirken, dass nach den Richtlinien des Arbeitslosenfonds der EKiR zukünftig wieder die Arbeit mit Arbeitslosen und ihren Familien in evangelischen Kirchengemeinden angemessen bezuschusst werden kann. Durch die Veränderung der Richtlinien des Arbeitslosenfonds sind kleinere Initiativen, wie sie in den evangelischen Kirchengemeinden existieren, von der Bezuschussung ausgeschlossen. Durch ein Verbundsystem konnten bis zum Jahr 2010 in Duisburg auch kleine und kleinste Angebote und Initiativen für Arbeitslose und ihre Familien bezuschusst werden. Da nun die Vergabe ausschließlich an die jeweils durchführende Gemeinde bzw. Institution gebunden ist, scheiden Kooperationen aus. Damit erreichen die Angebote selten den erforderlichen richtliniengemäßen Umfang. Noch vor einem Jahr wurden für die Duisburger Initiativen im Verbund 40.000 Euro bewilligt - nach den neuen Richtlinien in diesem Jahr nur noch 16.000 Euro.
Stichwort Kreissynode:
Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. Sie ist vergleichbar mit dem Parlament auf politischer Ebene. Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrerinnen und gewählte Presbyterinnen und Presbyter, die von den einzelnen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt werden, sowie berufenen Mitgliedern. Die Zahl der Theologen darf dabei die der Nicht-Theologen nicht überschreiten. Die Kreissynode trifft sich in der Regel zweimal im Jahr und tagt ein oder zwei Tage.
Duisburger Kreissynode Nov 2011
Predigt Synodalgottesdienst
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Aufgaben zukunftsfähig und flächendeckend erfüllen
Kirchenparlament tagt in Meiderich
Freitag, 4. November 2011
Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg tagt am 11. und 12. November im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Meiderich, Auf dem Damm 8. Vor Beratungsbeginn, 20 Uhr, versammeln sich die 115 stimmberechtigten Synodalen, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden sowie berufene Mitglieder, um 18 Uhr in der benachbarten Kirche zu einem Gottesdienst mit Abendmahl, bei dem Besucherinnen und Besucher an ihre eigene Taufe erinnert werden. Er ist ein Auftaktelement des Jahres der Taufe, das der evangelische Kirchenkreis und seine Gemeinden und Einrichtungen im nächsten Jahr mit vielen Veranstaltungen und einem großen Tauffest feiern werden. Die Predigt des Synodalgottesdienstes hält Pfarrer Klaus Fleckner.
Auf der Tagesordnung am Freitagabend stehen die Aussprache zum Superintendentenbericht sowie die Berichte der Gemeinden, Einrichtungen, Werke und Synodalaufträge. Die Synodalen geben zudem ihr Votum zu dem Tagesordnungspunkt „Haushaltsplan Kirchensteuerverteilungsstelle 2012“ ab und verabschieden den Haushaltsplan des Kirchenkreises für das Jahr 2012.
Die Beratungen werden Samstag früh nach der Andacht fortgesetzt: Erster Tagesordnungspunkt ist die Fusion der Verwaltungen der Gemeindeämter Duisburg-Nord und Duisburg-Süd und der des Kirchenkreises zu einem gemeinsamen Verwaltungsamt im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg. Durch die die Fusion soll für die Gemeinden, den Kirchenkreis und dessen Einrichtungen eine kostengünstige und effiziente Verwaltung bereitgestellt werden, die mittel- und langfristig sicher auch zu Kostenersparnissen führen wird. Die Stimmberechtigten beraten und votieren eine entsprechende Satzung und einen Finanzierungsschlüssel. Die Fusion soll zum 1. Januar 2012 erfolgen. Zudem stimmen die Synodalen über die Gründung einer Stiftung Diakonie ab und besetzen durch Wahlen verschiedene Gremien und Fachausschüsse. Im Mittelpunkt des Tages stehen sicherlich die Beratungen des Papiers „Ein zukunftsfähiges Konzept für den Evangelischen Kirchenkreis Duisburg“. Mitglieder aus Gemeinden, Einrichtungen und Diensten erarbeiteten mithilfe einer externen Moderation Ideen zur aktiven Gestaltung des Wandels der evangelischen Kirche. Die leitende Fragestellung war: „Wie kann die kirchliche Arbeit innerhalb des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg 2015 so gestaltet werden, dass sie zukunftsfähig die zentralen Aufgaben flächendeckend erfüllen kann?“ Mit „zentralen Aufgaben“ sind Arbeitsfelder wie Seelsorge, Diakonie, missionarischer Dienst, Kirchenmusik, christliche Erziehung und Bildung gemeint. Der Zwischenbericht wurde in Presbyterien sowie in den Ausschüssen, Gremien und Werken des Kirchenkreises breit diskutiert und führte zu einer Vielzahl von Rückmeldungen. Die Synodalen müssen nun über drei Beschlussanträge abstimmen: Im ersten geht es um bessere Vernetzung von Gemeinden untereinander, die von einer inhaltlichen Kooperation bis hin zur formalen Gründung von Gesamtgemeinden reichen kann. Die Zusammenarbeit von Gemeinden unter Einbeziehung von Einrichtungen und Werken kann sich zudem auf die Sicherung der Bereiche Pfarrdienst, hauptamtliche Mitarbeiterschaft und Gebäudebestand beziehen. Der zweite Beschlussantrag bezieht sich auf die Zuwendung zu Kindern, Jugendlichen und jungen Familien als zentrale Aufgabe des Gemeindeaufbaus. Ausgehend von der Beobachtung, dass immer Kinder, aber auch junge Erwachsene zu „Kirche“ keine inhaltliche Beziehung mehr haben, soll laut Antrag eine Bestandsaufnahme der Angebote in diesem Bereich des Gemeindeaufbaus vorgenommen und geprüft werden, wo diese den Bedürfnissen und Erwartungen entsprechen, wo ergänzende neue Angebote oder Arbeitsfelder entwickelt werden müssen und welche personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Der Beschlussantrag „Mitgliederorientierung“ schließlich sieht vor, dass alle im Bereich des Kirchenkreises abrufbaren Ergebnisse bzgl. der Kommunikation, des Kontaktes mit Mitgliedern, Kunden und Ansprechpartnern betreffen, ausgewertet werden. Eine Arbeitsgruppe soll die bisherigen Maßnahmen zum Thema Taufe und Kircheneintritt überprüfen; auf den Prüfstand käme zudem die Vernetzung der Eintrittsstelle - es gibt sie seit November 2010 und ist in der Südkapelle der Salvatorkirche angesiedelt - mit den Gemeinden.
Kreissynode:
Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. Sie ist vergleichbar mit dem Parlament auf politischer Ebene. Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrerinnen und gewählte Presbyterinnen und Presbyter, die von den einzelnen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt werden, sowie berufenen Mitgliedern. Die Zahl der Theologen darf dabei die der Nicht-Theologen nicht überschreiten. Die Kreissynode trifft sich in der Regel zweimal im Jahr und tagt ein oder zwei Tage.
Kontakt:
Evangelischer Kirchenkreis Duisburg
Rolf Schotsch
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Burgacker 14 – 16
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